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UNIVERSAL SERVICE
Entsprechend den Vorgaben der Universal Service
Directive, wird die Richtlinie einer Revision unterzogen. Die Fragestellung der
Kommission lautet dabei: Welche Regelungen in der 2002 in Kraft getretenen
Richtlinie sind sinnvoll und welche sind überflüssig, eventuell in den letzten
Jahren überflüssig geworden. Die Absicht der Kommission ist: Deregulierung der
Märkte! Das heißt, sollte die Kommission zu der Erkenntnis gekommen sein,
einzelne Universaldienstverpflichtungen sind nicht mehr notwendig, so sollen
diese aus der Richtlinie gestrichen werden. Zu diesem Schluss kommt das
Commission Staff Working Paper vom 28. Juni 2006 auf Seite 26: Die
Veröffentlichung von Telefonverzeichnissen, Art5 Absatz1a der Richtlinie, regelt
der Markt alleine, staatliches Eingreifen ist überflüssig. Und zieht
dementsprechend eine Herausnahme von Telefonverzeichnissen aus den
Universaldienstverpflichtungen in Erwägung.
Wo stehen wir? Was denken die deutschen
Telefonverzeichnis Verleger von diesen Plänen? Woran liegt uns? An einer
Festschreibung des Status Quo? Oder an einer Stärkung der Verpflichtung der
Diensteanbieter, die Verbindungsdaten zu sammeln und weiterzugeben?
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