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UNIVERSAL SERVICE

Entsprechend den Vorgaben der Universal Service Directive, wird die Richtlinie einer Revision unterzogen. Die Fragestellung der Kommission lautet dabei: Welche Regelungen in der 2002 in Kraft getretenen Richtlinie sind sinnvoll und welche sind überflüssig, eventuell in den letzten Jahren überflüssig geworden. Die Absicht der Kommission ist: Deregulierung der Märkte! Das heißt, sollte die Kommission zu der Erkenntnis gekommen sein, einzelne Universaldienstverpflichtungen sind nicht mehr notwendig, so sollen diese aus der Richtlinie gestrichen werden. Zu diesem Schluss kommt das Commission Staff Working Paper vom 28. Juni 2006 auf Seite 26: Die Veröffentlichung von Telefonverzeichnissen, Art5 Absatz1a der Richtlinie, regelt der Markt alleine, staatliches Eingreifen ist überflüssig. Und zieht dementsprechend eine Herausnahme von Telefonverzeichnissen aus den Universaldienstverpflichtungen in Erwägung.

Wo stehen wir? Was denken die deutschen Telefonverzeichnis Verleger von diesen Plänen? Woran liegt uns? An einer Festschreibung des Status Quo? Oder an einer Stärkung der Verpflichtung der Diensteanbieter, die Verbindungsdaten zu sammeln und weiterzugeben?

Aufzählung Review der Universaldienst Richtlinie

General Direktorat Informations Gesellschaft / Impact Assessment

 
 
Aufzählung EADP Positionspapier vom 15. Juli 2005
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